Babynahrungshersteller

Hipp zu Unterlassung irreführender Werbung verurteilt

10. September 2024 , 14:06 Uhr

Brauchen Kinder siebenmal so viel Vitamin D wie Erwachsene? Nein. Deshalb muss der bayerische Babynahrungskonzern nun seine Werbung ändern.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat dem Babynahrungshersteller Hipp irreführende Werbung verboten. Mit seinem Urteil gab es einer Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv)statt und ließ dagegen keine Revision mehr zu. 

Der Familienkonzern hatte für seine Kindermilch mit der Aussage «Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener» geworben. Erst in einer Fußnote im Kleingedruckten auf der Verpackung stand die Klarstellung, dass sich das nur auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht. In der Online-Werbung war die Klarstellung hinter einem Button verborgen, den man anklicken konnte.

Gesamteindruck der Werbung entscheidend 

Nach dem Urteil der Richter reicht das aber nicht zur Klarstellung. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes sei der Gesamteindruck der Werbung entscheidend. Dass ein Kind siebenmal so viel Vitamin D benötige wie ein Erwachsener und die beworbene Milch diesen vermeintlichen Mehrbedarf decke, sei falsch. 

Das Landgericht München hatte der Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands 2020 stattgegeben. Das OLG hatte die Revision dagegen in einem ersten Prozess 2021 abgewiesen und Hipp recht gegeben. Aber der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück, das nun seine Rechtssprechung korrigierte und Hipp zur Unterlassung verurteilte. Die Hipp-Werbung verstoße gegen die EU-Verordnung, nach der nährwertbezogene Angaben nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein dürfen. 

Hipp äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht. Laut vzbv hat das Unternehmen die beanstandeten Passagen auf der Website mittlerweile angepasst. Ob auch die auf der Verpackung beanstandete Aussage geändert wurde, prüfe der Verband aktuell.
 

 

 

 

Quelle: dpa

Das könnte Dich auch interessieren

18.09.2024 Untreue? Prozess gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Fast drei Stunden dauert die Verlesung der Anklageschrift. Ein komplizierter Mammutprozess am Landgericht Bamberg? Nun ja - es geht eher um Thermobecher und Glühweinkocher. 17.09.2024 Nach Geiselnahme in Ulmer Innenstadt: Ex-Soldat verurteilt Ein Ex-Soldat nimmt in einer Starbucks-Filiale am Ulmer Münster mehrere Geiseln. Vor Gericht zeigt er sich geständig. Nun fiel das Urteil. 13.09.2024 Lohnvergehen? Strafanträge gegen zwei Augsburg-Mitarbeiter 2021 wird bekannt, dass Fußball-Vereine möglicherweise Mitarbeiter im Nachwuchs nicht korrekt bezahlen. Es wird ermittelt. In Augsburg hat die Staatsanwaltschaft nun Strafanträge gestellt. 11.09.2024 Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen Abhöraktion Mehr als 170 Telefonate mit Journalisten werden von Ermittlern bei der Überwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation mitgehört. Nun wird die Aktion zum Fall für das Bundesverfassungsgericht.