Gerichtsverhandlung

Tierärztinnen sollen Schlachthof gewarnt haben - Prozess

22. Oktober 2024 , 03:30 Uhr

Schlachthöfe werden unangekündigt kontrolliert - wegen des Tierwohls und des Gesundheitsschutzes. Zwei Amtstierärztinnen sollen diese Termine vorab dem Schlachthof Aschaffenburg verraten haben.

Zwei Amtstierärztinnen sollen den in einen Tierschutzskandal verwickelten Schlachthof Aschaffenburg vor unangekündigten Kontrollen gewarnt haben – von heute an stehen sie deshalb vor dem Landgericht (9.00 Uhr). 

Durch die Hinweise war es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht möglich, etwaige Tierschutzverstöße aufzudecken. Zudem habe nicht überprüft werden können, ob Hygienevorschriften und Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit im Schlachthof tatsächlich eingehalten würden – schließlich hätten sich die Mitarbeiter auf die Besuche der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vorbereiten können. 

Die Anklagebehörde wirft einer 51-Jährigen die Verletzung des Dienstgeheimnisses und der Geheimhaltungspflicht in fünf Fällen vor. Bei der zweiten Angeklagten, die 28 Jahre alt ist, geht es um dieselben Vorwürfe, aber nur in einem Fall. Zudem ist ein 33-Jähriger wegen Beihilfe angeklagt. Ein Urteil könnte bereits am Tag darauf verkündet werden.

Tierschutzorganisation brachte Skandal ins Rollen

Die Amtsveterinärinnen, die nun nicht mehr bei der Stadt beschäftigt sind, waren für den Schlachthof Aschaffenburg zuständig, der im Sommer 2023 in die Schlagzeilen geriet. Aufnahmen der Tierschutzorganisation «Soko Tierschutz» zeigten damals, wie Beschäftigte Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. 

Die angeklagten früheren Amtstierärztinnen sollen den Schlachthof zwischen August 2022 und Mai 2023 vor den Kontrollen gewarnt haben – warum, ist bisher nicht öffentlich bekannt. 

Ermittlungen äußerst umfangreich 

Seit den Aufnahmen der Tierschutzorganisation ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen quälerischer Tiermisshandlung. Das Verfahren gegen einen ehemaligen Geschäftsführer des Schlachthofs und den Inhaber eines Zerlegebetriebes wurde mangels Tatverdachts eingestellt. Den Männern konnte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachweisen, auch wenn sie von den unangekündigten Kontrollen gewusst haben sollen.

Ermittelt wird weiter gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der AB Schlachthof GmbH wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und gegen fünf ehemalige Mitarbeiter des Schlachthofs wegen quälerischer Tiermisshandlung.

Quelle: dpa

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