Abfallberatung
In welchen Bereichen gibt es eine Rücknahmeverpflichtung für Hersteller bzw. Verkaufsstellen?In vielen Bereichen besteht eine Rücknahmeverpflichtung für bestimmte Abfälle durch Hersteller bzw. Verkaufsstellen.
Am bekanntesten ist diese bei den Batterien und Akkus, welche an jeder Verkaufsstelle kostenfrei zurückgenommen werden müssen. Das gleiche gilt für Autobatterien, man bekommt dafür sogar das Pfand zurückerstattet, welches man beim Kauf bezahlen musste. Auch E-Bike-Akkus müssen von den Verkaufsstellen zurückgenommen werden.
Auch Altöl muss an den Verkaufsstellen kostenfrei angenommen werden, jedoch nur gegen die Kaufquittung.
Die Rückgabe von PU-Montageschaumdosen ist ebenfalls an den Verkaufsstellen kostenfrei.
Druckgasflaschen und Feuerlöscher können beim Hersteller oder im Fachhandel gegen Gebühr zurückgegeben werden.
Reifen können ebenfalls gegen Gebühr bei der Müllumladestation in der Weiherstraße oder beim Reifenhändler zurückgegeben werden.
Elektrokleingeräte (keine Seite größer als 25 cm) müssen vom Handel in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurückgenommen werden, unabhängig vom Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes.
Elektrogroßgeräte müssen Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² zurücknehmen. Das heißt, diese müssen beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurücknehmen.
Wenn das neue Gerät geliefert wird, kann das zu entsorgende Elektroaltgerät dem Händler mitgegeben werden.
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Landratsamt Bayreuth
Saskia Schrörs
Tel. 0921/728-402
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Stadt Bayreuth
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Tel. 0921/25-1840
stadtbauhof@stadt.bayreuth.de
www.abfallberatung.bayreuth.de