Ab 1. April 2025 dürfen Elektroautos in ganz Bayern drei Stunden kostenlos auf eigentlich gebührenpflichtigen Stellflächen parken. Das Kabinett in München beschloss eine dafür notwendige Änderung der entsprechenden Verordnung. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Die Kommunen können sie nicht außer Kraft setzen – und einen finanziellen Ausgleich werde es dafür nicht geben, hieß es.
Die Initiative, von der ausschließlich reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge profitieren, geht auf eine Ankündigung von Ministerpräsident Markus Söder zurück. Staatskanzleichef Florian Herrmann (beide CSU) sprach dennoch von einem wuchtigen Signal für Autos generell.
Der bayerische Städtetag kritisierte die Vorgehensweise der Staatsregierung umgehend: «Es muss jeder Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung weiter überlassen bleiben, wie sie die Parkraumbewirtschaftung auch unter Berücksichtigung des Klimaschutzes gestalten möchte», sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Bernd Buckenhofer, auf Anfrage der dpa. Es gehe dabei darum, das begrenzte Gut des öffentlichen Raums nach örtlich unterschiedlichen Erfordernissen zu nutzen. «Eine bayernweite Vorgabe hilft hier nicht, sondern nimmt den Kommunen Gestaltungsspielraum.»
Die Novelle setzt nach Einschätzung der Staatsregierung neue Impulse zur Beschaffung von Elektroautos, sodass eine Lenkungswirkung zugunsten klima- und umweltfreundlicher Fahrzeuge entsteht. Zudem werde durch die Beschränkung der Gratis-Parkdauer auf maximal drei Stunden nicht das Dauerparken in Gegenden mit ohnehin knappen Parkplatzangeboten gefördert.
Gerade Anwohner leiden in Innenstädten oft unter fehlenden Parkmöglichkeiten, weil die wenigen Stellplätze durch Besucher blockiert sind. Gleichwohl sorge die Regelung für einen weiteren Anreiz, Elektroautos zu nutzen. Herrmann betonte auch, dass Innenstädte davon profitierten, da sie attraktiver für Kunden würden.
Bisher erfolgen Parkvorteile für Elektrofahrzeuge in Bayern durch speziell markierte und gekennzeichnete Parkplätze für eine zeitlich begrenzte Dauer. Die neue Regelung weitet diese Bevorzugung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nun bayernweit auf alle Parkplätze aus.
Quelle: dpa