In Mistelbach gilt zur Zeit eine Abkochanordnung für Trinkwasser. Das teilt die Gemeinde mit. Im Trinkwasser wurde heute (30.11.) eine Trübung festgestellt. Eine Belastung durch Keime gebe es aber nicht, schreibt das Gesundheitsamt Bayreuth. Die Bewohner in Mistelbach werden gebeten, das Wasser zur Zubereitung von Speisen und Getränken bis auf Weiteres vorher abzukochen. Eine Nutzung als Trinkwasser ist verboten. Die Gemeinde teilt mit, wenn die Abkochanordnung wieder aufgehoben wird.
mz