Letzte Woche wurde für Mistelbach eine Abkochanordnung hinsichtlich des Trinkwasser erlassen. Diese besteht ab sofort nicht mehr. Die Gemeinde Mistelbach teilt mit:
Die Trinkwasseruntersuchungen vom 30.11 .2023 im Ortsgebiet Mistelbach (Hochbehälter Mistelbach, Überhebepumpwerk Kirchröthe sowie Hoch- und Tiefzone) weisen keine mikrobiologischen Belastungen auf. In Absprache mit dem Landratsamt Bayreuth -Abteilung Gesundheitswesen – kann deshalb die Abkochanordnung vom 30.11 .2023 wieder aufgehoben werden.
red