Bei der Stadt Bayreuth gehen wohl immer wieder Beschwerden ein, dass Leute ihre Gartenabfälle auf angrenzenden Grundstücken im Freien ablagern. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern riecht oft auch übel. Das Rathaus weist deshalb noch einmal darauf hin, dass Gartenabfälle nur in dafür vorgesehenen Anlagen und Behältnissen behandelt und abgelagert werden dürfen – zum Beispiel auf den Kompostplätzen am Buchstein und am Bindlacher Berg. Wer zu Hause kompostiert, bekommt auch einen Nachlass auf die jährliche Abfallgebühr. Man darf seine Gartenabfälle auch auf dem eigenen Grundstück verrotten lassen, sofern sich Nachbarn nicht durch unangenehme Gerüche belästigt fühlen. Die Ablagerung in der Nähe von Gewässern ist aus Gründen des Umweltschutzes übrigens sogar strikt verboten.
mso