Es ist der erste größere Prozess in Deutschland gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca. Eine Frau aus dem Landkreis Hof hatte geklagt, weil sie nach einer Corona-Impfung eine Thrombose erlitten hat. Am 18. März will das Oberlandesgericht Bamberg voraussichtlich ein erstes Teilurteil sprechen. Dabei geht es darum, ob die Frau Anspruch auf weitere Auskünfte hat. Ihr Anwalt Volker Loeschner verspricht sich davon einiges.
„Es muss aber etwas vorgelegen haben, was im März und spätestens auch am 1.4.2021 Deutschland und auch andere Länder dazu gebracht hat, die Impfung mit AstraZeneca zu stoppen. Genau diese Informationen haben wir bisher nicht erhalten.“
In einem zweiten Schritt muss ein Gutachten klären, ob die Impfung der Auslöser für die Beschwerden der Frau war. AstraZeneca argumentiert, dass die bislang bekannten Verdachtsfälle von schweren Nebenwirkungen sehr gering seien.
red