Eine 33-Jährige hat vor dem Landgericht Hof wegen eines Corona-Impfschadens nach einer Impfung mit Astrazeneca geklagt. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Weiter ging es vor dem Oberlandesgericht Bamberg. Das hat Mitte August aber auch kein Urteil gefällt. Stattdessen will das Gericht erst einmal ein Gutachten sehen. Das soll zeigen, ob es sich wirklich um einen Impfschaden handelt. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Frau ausreichend über Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Die Parteien des Verfahrens hatten bis heute (11.09.) Zeit, sich dazu zu äußern. Dann entscheidet sich, ob es nochmal eine mündliche Verhandlung geben wird.
red