Seine Klage hat er zwar zurückgezogen, trotzdem darf ein Marokkaner, der in Bayreuth eine Lehre zum Koch macht, in Deutschland bleiben. Der Mann sollte eigentlich nach Marokko abgeschoben werden. Seine Anwältin hatte dem Marokkaner zur Klage geraten, weil es zuvor Schwierigkeiten mit seinem Pass gegeben hatte. Der ist aber inzwischen da. Vor dem Verwaltungsgericht hat es gestern die Zusage gegeben, dass seine Duldung bis zum Ende der Lehre bestehen bleibt. Die muss der Mann nur alle sechs Monate verlängern lassen.
red