Ende November ist es gerade morgens richtig kalt – der Frost ist da. Die meisten Autofahrer müssen bevor es losgeht erstmal ihre Scheibe freikratzen. Der ADAC weist daraufhin, dass es nicht ausreicht und nicht erlaubt ist nur einen kleinen Teil der Scheibe freizumachen. Da kann es sogar Geldstrafen geben. Aber auch den Motor warmlaufen lassen ist nicht erlaubt. Bei Verstößen droht eine Geldbuße, heißt es aus dem Bayreuther Rathaus. Außerdem bedeutet das Laufen der Motoren für die Nachbarn eine vermeidbare Lärmbelästigung.
tb