Urteil in Ingolstadt

Doppelgängerin-Mordprozess: Lebenslange Haft für Angeklagte

19. Dezember 2024 , 15:37 Uhr

Das Motiv ist ungeheuerlich: Eine Frau will untertauchen und sucht eine Doppelgängerin, um diese umzubringen und selbst als tot zu gelten. Nach langem Prozess hat das Gericht keine Zweifel.

Es war ein ungeheuerlicher Vorwurf, es wurde ein Mammutprozess und er endete mit zwei Schuldsprüchen wegen Mordes. In dem sogenannten Doppelgängerin-Prozess hat das Landgericht Ingolstadt eine 25-Jährige und ihren 26 Jahre alten Bekannten zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Die beschuldigte Ingolstädterin hatte nach Ansicht der Strafkammer untertauchen wollen und wollte deswegen als tot gelten. Daher soll die 25-Jährige in einem sozialen Netzwerk im Internet gezielt nach einer ihr ähnlich sehenden Person gesucht haben, um diese zu töten – Opfer wurde eine 23-Jährige aus Baden-Württemberg.

Richter sieht «eine verstörende Tat»

«Es handelt sich um eine verstörende Tat», sagte der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl. Sie unterscheide sich von vielen anderen Mordfällen. Das Landgericht Ingolstadt stellte für die 25-Jährige auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. 

Die Ingolstädterin hatte auch einen Mann beauftragt, ihren Schwager zu töten. Zu der Tat kam es nicht, die Frau wurde dennoch ebenfalls wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt. Die Verteidigung beider Angeklagten kündigte unmittelbar nach der Verkündung des Schuldspruchs einen Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof an.

Verteidiger wollten Freisprüche erreichen

Mit dem Urteil folgte die Strafkammer weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 25-Jährige und den Mitangeklagten wegen Mordes zu verurteilen. Die Verteidiger hatten einen Freispruch vom Mordvorwurf verlangt. Sie sehen den Fall nicht als aufgeklärt an.

Der Prozess lief elf Monate lang, zahlreiche Zeugen wurden vernommen und mehr als 50 Verhandlungstage waren letztlich nötig. Ursprünglich sollte schon Anfang Mai das Urteil verkündet werden, der Prozess wurde allerdings insbesondere durch zahlreiche Anträge der Verteidiger von Anfang an die Länge gezogen.

Opfer wurde mit Dutzenden Stichen umgebracht

Die beschuldigte Deutsch-Irakerin war nach Überzeugung des Gerichts im August 2022 zusammen mit dem mitangeklagten Kosovaren zu dem Opfer nach Eppingen in der Nähe von Heilbronn gefahren, um mit ihr nach Ingolstadt zu fahren. Der 23-Jährigen sei vorgegaukelt worden, dass sie dort eine kostenlose Laserbehandlung erhalte, erläuterte der Richter. So sei sie in die Falle gelockt worden. «Sie war ein reines Zufallsopfer», betonte der Kammervorsitzende.

Anschließend sollen beide die Frau bei einem Zwischenstop noch im Raum Heilbronn umgebracht haben. Die Gerichtsmediziner stellten 56 Messerstiche fest. 

Nach der Bluttat setzten die Angeklagten die Fahrt nach Ingolstadt mit der Leiche der 23-Jährigen im Wagen der nun verurteilten Frau fort. Dort war die Tote schließlich gefunden worden. Das Gericht ging davon aus, dass zunächst auch noch geplant war, das Auto in Brand zu stecken. Dies sei aber gescheitert.

Anfänglich ging der Plan auf

Nach der Entdeckung war die Leiche zunächst wirklich für die der Ingolstädterin gehalten worden. Kurze Zeit später wurde allerdings die wahre Identität des Opfers festgestellt. Die Ermittler gingen dann davon aus, dass die Besitzerin des Autos wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen und deswegen ihren Tod inszenieren wollte.

In dem Prozess hatte der angeklagte Mann zu den Vorwürfen geschwiegen. Allerdings soll er schon kurz nach der Tat zugegeben haben, eine Frau für eine Bekannte umgebracht zu haben.

Die 25-Jährige hatte zu Anfang des Gerichtsverfahrens ihren Mitangeklagten allein für die Gewalttat verantwortlich gemacht. Doch die Aussage der Frau sei in allen entscheidenden Punkten widerlegt worden, sagte Richter Kliegl. «Alles spricht für einen gemeinsamen Tatplan.» Warum der Mann bei der Tat mitgemacht habe, sei allerdings im Unklaren geblieben. Sein Motiv sei in dem Prozess nicht klar geworden.

Quelle: dpa

 

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