Erstmals in der Geschichte von Speichersdorf wird es dort am 25. Mai einen Bürgerentscheid geben. Der Gemeinderat hat in seiner Februar-Sitzung eines von zwei Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Das hat uns Bürgermeister Christian Porsch mitgeteilt. Es ist das der Initiative Haidenaab-Göppmannsbühl.
Die Initiatoren zielen darauf ab, dass die Gemeinde Speichersdorf keine weiteren Flächen für PV-Freiflächenanlagen oder auch Agri-PV-Freiflächenanlagen mehr ausweist und dafür auch keine gemeindeeigenen Flächen verpachtet, tauscht oder verkauft.
Dem möchte der Gemeinderat ein Ratsbegehren entgegenstellen. Das bedeutet, dass die Speichersdorfer Ende Mai auch für eine Fortführung des Bauleitverfahrens zum Solarpark Haidenaab stimmen können.
Für nicht zulässig erklärt wurde das beantragte Bürgerbegehren Abstandserweiterung für potenzielle Vorrangflächen für Windkraft zur Wohnbebauung der Interessensgemeinschaft Zollenreuth-Kirchenlaibach. Der Gemeinderat ist der übereinstimmenden juristischen Auffassung gefolgt, dass die Fragestellung des Bürgerbegehrens zu unbestimmt ist.
mso