Seit gestern (13.01.) hängen die Wahlplakate in Bayreuth. Keine sechs Wochen mehr bis zur Bundestagswahl. Und bis dahin gibt es einen straffen Zeitplan. Was ist vor allem für Briefwähler zu beachten?
Online können Sie jetzt schon ihre Briefwahlunterlagen bei der Stadt beantragen. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe, mit denen sie auch den Antrag auf Briefwahl stellen können, werden jetzt in den nächsten Tagen verschickt. Aber keine Hektik: Bearbeitet werden die Anträge eh erst Anfang Februar. Das Briefwahlbüro bei der Stadt Bayreuth gibt es dann ab dem 10. Februar im Rathaus. Ab dann können Sie ihre Briefstimmen also abgeben – bis spätestens zum 23. Februar.
Die genauen Infos der Stadt:
Ab wann können Bürger in etwa damit rechnen, Briefwahl-Unterlagen beantragen zu können?
Online ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bereits über die Homepage der Stadt möglich ( https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bayreuth/bsp_ewo_briefwahl/#/ ). Die Wahlbenachrichtigungsbriefe, mit denen ebenfalls ein Antrag auf Briefwahl möglich ist, werden in den nächsten Tagen verschickt.
Eine Bearbeitung der Briefwahlanträge ist aber erst möglich, wenn die Sitzung des Kreiswahlausschusses (24.1.2025) stattgefunden hat, in der über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden wird, und die damit verbundenen Widerspruchsfristen abgelaufen sind. Dies wird nicht vor Anfang Februar der Fall sein.
Ab wann wird es ein Briefwahlbüro im Rathaus geben?
Das von der Stadt im Neuen Rathaus einzurichtende Briefwahlbüro wird ab 10. Februar zur Verfügung stehen. Es befindet sich dann in den hierfür umfunktionierten Räumen 123 bis 126 im 1. Obergeschoss. Das Briefwahlbüro wird Montag bis Freitag durchgängig von 7.30 Uhr bis 18 Uhr, sowie am Freitag, 21. Februar, von 7.30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet sein.
bea