Kein bayerischer Betrieb soll in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, nur weil er die Corona-Soforthilfe zurückzahlen muss. Dieses Versprechen will der Freistaat Bayern halten Selbstständige und Einzelunternehmer können verlangen, dass ihnen die Rückzahlungen erlassen werden. Das meldet das Bayerische Wirtschaftsministerium. Konkret betrifft das Personen, die weniger als 25.000 bzw. 30.000 Euro jährlich verdienen. Die betroffenen Unternehmen können ab jetzt die entsprechenden Anträge stellen. Der Erlass kann immer nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Mehr Infos gibt es unter: www.soforthilfecorona.bayern. Ab August bzw. September können auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften einen Erlass der Rückforderungen beantragen.
red