Seit zwei Wochen darf jede Partei in Bayreuth 100 Wahlplakate zur Landtagswahl aufhängen. Aber ein gar nicht so kleiner Anteil derer werden beschmiert, abgerissen oder sogar angezündet. Laut Rainer Erfurt, Pressesprecher der Polizei Oberfranken, gibt es dieses Mal mehr solcher Vorfälle als bei den letzten Landtagswahlen 2018.
„Das Zerstören, Abreisen oder Verunstalten eines Wahlplakats erfüllt in der Regel den Tatbestand der Sachbeschädigung oder auch der Beleidigung. Der Strafrahmen beträgt laut Strafgesetzbuch hier Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.“
Sogar bis zu drei Jahre kann es geben, wenn man das Wahlplakat mit einem verbotenen Zeichen beschmiert, wie zum Beispiel mit einem Hakenkreuz. Eine Konzentration des Vandalismus auf eine bestimmte Partei gibt es nach Informationen der Polizei nicht.
ln