Im Prozess um den sogenannten Doppelgängerin-Mord haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger gegensätzliche Schlussvorträge gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat erneut für die beiden Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe verlangt. Staatsanwalt Jochen Metz forderte zudem für die 25 Jahre alte Frau und den ein Jahr älteren Mann die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Sollte die Strafkammer diesem Antrag folgen, könnte die Haftstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidiger der beiden Angeklagten verlangten hingegen vor dem Ingolstädter Landgericht für ihre Mandanten Freisprüche von dem Mordvorwurf. Die Anwälte der Frau machten allein den Mitangeklagten für die Bluttat an einer jungen Frau aus Baden-Württemberg verantwortlich. Die Rechtsanwälte des Mannes wiesen dies allerdings zurück. Das Gericht kündigte an, das Urteil kommende Woche am Donnerstag (19.12.) verkünden zu wollen.
Eine Deutsch-Irakerin soll im August 2022 zusammen mit einem Kosovaren eine 23-Jährige aus Eppingen bei Heilbronn mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie in einem sozialen Netzwerk im Internet eine Doppelgängerin gesucht, sich mit dem Opfer getroffen und die Frau gemeinsam mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen.
Anwalt Alexander Stevens, der die beschuldigte Frau vertritt, nannte das von der Staatsanwaltschaft angenommene Motiv, die Doppelgängerin-Theorie, eine «Trash-Story». Er warf der Kripo «Dilettantismus» sowie der Staatsanwaltschaft eine «stümperhafte Beweisführung» vor. Die Anklageschrift bezeichnete er als «hollywoodreifes Drehbuch».
Die Verteidiger der 25-Jährigen betonten, dass ihre Mandantin dem Mordopfer gar nicht ähnlich gesehen habe. Auch das Gericht hatte bereits in einem Beschluss festgestellt, dass die beiden Frauen «keine zum Verwechseln ähnliche Erscheinung» gehabt hätten. Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass es dennoch eine Ähnlichkeit gegeben habe.
In 52 Verhandlungstagen sei in dem Prozess nicht herausgefunden worden, was wirklich vorgefallen ist, sagte Klaus Wittmann, einer der Verteidiger des angeklagten Mannes. Es sei ein Verfahren voller Widersprüche. Sein Mandant habe gar kein Motiv gehabt, die 23-Jährige zu töten.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung beider Angeklagter bereits vor einem Monat gefordert. Im Anschluss an dieses Plädoyer hatten die Verteidiger aber noch einmal mehrere Zeugenvernehmungen verlangt, teilweise ist das Gericht diesen Anträgen gefolgt. Deswegen musste nun die Staatsanwaltschaft nach der erneuten Beweisaufnahme noch einmal plädieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte auch gefordert, für beide Angeklagten im Urteil eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Das Landgericht hat allerdings klargemacht, dass es dafür keine Notwendigkeit sieht.
Die Nebenklägerin, die den Vater des Opfers vor Gericht vertritt, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Anwältin warf den Verteidigern vor, durch zahlreiche Anträge das seit Januar 2024 laufende Verfahren «unerträglich in die Länge» gezogen zu haben. Dadurch sei der Schmerz des Vaters weiter verstärkt worden. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits nach weniger als 30 Verhandlungstagen im Mai beendet werden.
Quelle: dpa