Seit einigen Tagen läuft das neue Schuljahr in Bayreuth und der Region. Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse sowie Berufsschüler haben noch bis Ende Oktober die Möglichkeit, eine Erstattung der Schulwegkosten zu beantragen. Darauf weist das Landratsamt hin. Zu den Fahrtkosten zählen zum Beispiel das vergünstigte Deutschland-Ticket oder das 365-Euro Ticket. Voraussetzung ist, dass die Fahrkosten für ein Kind höher als 320 Euro, beziehungsweise höher als 490 Euro bei zwei Kindern pro Schuljahr liegen. Die Erstattung gilt dann rückwirkend für das vergangene Schuljahr. Der Antrag muss bis 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Danach besteht keine Möglichkeit zur Erstattung mehr. Wer mit dem Auto zur Schule fährt, sollte sich grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres beim Landratsamt melden, um zu prüfen, ob Kostet erstattet werden können. Alle Formulare für einen Antrag gibt es online auf der Homepage des Landratsamts unter http://www.landkreis-bayreuth.de/schulweg.
mz