Schüler in Vollzeit ab der elften Jahrgangsstufe und Berufsschüler im Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Schule entstehen, können die Fahrtkosten erstattet bekommen. Vorausgesetzt, sie stellen rechtzeitig einen Antrag. Darauf weist das Bayreuther Landratsamt hin. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober bei der Behörde eingegangen sein. Alle benötigten Formulare können Sie ab sofort auf der Internetseite des Landratsamt (landkreis-bayreuth.de) unter „Schule“ abrufen. Dort finden Sie auch alle weiteren wichtigen Infos zur Fahrtkostenerstattung.
mso