Der Zustand unserer Gewässer soll sich verbessern. Das ist das Ziel der Wasserrahmenrichtlinien der EU. Jetzt gibt es dazu eine große Vereinbarung von 16 Kommunen aus den Landkreisen Bayreuth (13) und Kulmbach (3) mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof. Es geht um den Roten Main und seine Nebengewässer in der Region zum Beispiel die Ölschnitz, die Mistel oder den Bieberswöhrbach. Für die sollen jetzt Maßnahmen erarbeitet werden. Damit soll der Lebensraum in den Bächen und Flüssen für Tiere und Pflanzen in den nächsten Jahren besser werden, zum Beispiel mit eingebauten Störsteinen oder Totholz in den Gewässerläufen. Wenn der erste Entwurf der Umsetzungskonzepte steht, werden die Betroffenen und die Öffentlichkeit mit einbezogen. Die Kommunen bekommen vom Freistaat eine Förderung von 75 Prozent.
Die genauen Hintergründe vom Wasserwirtschaftsamt Hof:
Nur noch wenige Flüsse in Bayern befinden sich in einem natürlichen Zustand. Um das Wasser als eine der wichtigsten Lebensgrundlagen zu schützen, wurde in der Europäischen Union die Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Diese hat das Ziel, die Gewässer Europas wieder in einen guten Zustand zu bringen. Dies gilt auch für den Roten Main und seine Nebengewässer von Ölschnitz mit Laimbach, Bieberswöhrbach, Kirrlohbach über Aubach, Tappert, Mistel, Dühlbach und Rottelbach bis zum Friesenbach. Nachdem Wasser nicht an Gemeinde- und auch nicht an Landkreisgrenzen Halt macht, vereinbarten die Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof gemeinsam zwei sogenannte Umsetzungskonzepte zu erstellen.
Hierin werden Maßnahmen aufgezeigt, wie der Lebensraum in den Bächen und Flüssen für Tiere und Pflanzen in den nächsten Jahren verbessert werden kann. Denkbar sind dabei Maßnahmen, die die Struktur (variierende Gewässerbreiten, Fließtiefen und Fließgeschwindigkeiten) verbessern. Dazu können zum Beispiel Störsteine oder Totholz in den Gewässerlauf eingebaut werden. Das Herstellen der Durchgängigkeit an Barrieren u. a. durch Umgehungsgewässer, ermöglicht Fischen wieder das Wandern. Sobald ein erster Entwurf erstellt ist, wird dieser mit Betroffenen und der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Da ein großer Teil der Gewässer in staatlicher Zuständigkeit liegt, übernimmt das Wasserwirtschaftsamt Hof die Federführung für die Erstellung der Umsetzungskonzepte – also auch für die kleinen Bäche, die in kommunaler Zuständigkeit liegen. Die Kommunen erhalten auf ihre Kostenanteile eine staatliche Förderung von 75% vom Freistaat Bayern. Die Vereinbarung unterzeichneten die Städte Bayreuth und Creußen, die Gemeinden Eckersdorf, Emtmannsberg, Gesees, Haag, Heinersreuth, Hummeltal, Mistelbach, Prebitz, Seybothenreuth und Speichersdorf sowie der Markt Schnabelwaid (alle Landkreis Bayreuth). Aus dem Landkreis Kulmbach unterzeichneten die Gemeinde Neudrossenfeld sowie die Märkte Kasendorf und Thurnau die Vereinbarung.
bea