Ist dieses Verhalten ein Kündigungsgrund? Kurze private Telefonate oder schnell mal das Handy checken während der Arbeitszeit – das ist für viele schon Normalität. Aber ist das überhaupt erlaubt? Darf während der Arbeit privat gesimst werden? Wie ist denn die Rechtslage?
„Am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber die private Nutzung von Smartphones verbieten, um Ablenkungen zu minimieren. Dieses Recht gehört zum Direktionsrecht des Arbeitgebers und erfordert keine Zustimmung des Betriebsrats. Verstöße können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen führen.
Oft dürfen während der Arbeitszeit Smartphones nur ausgeschaltet oder in Notfällen benutzt werden, es sei denn, es sind Ruhepausen, in denen der Arbeitnehmer frei über die Nutzung entscheiden kann. Das Aufladen von Mobiltelefonen am Arbeitsplatz bedarf übrigens der Zustimmung des Arbeitgebers, um rechtliche Probleme zu vermeiden.“
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich über die Handynutzungsregeln am Arbeitsplatz zu informieren.
jt