Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum: Sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den Christbaumkauf geht. Das teilt die Industrie- und Handelskammer für Oberfranken mit. Demnach könnten dabei zwischen null und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Die IHK fordert deshalb steuerliche Vereinfachungen – nicht nur für Weihnachtsbäume. Laut der Kammer gelte für künstliche Weihnachtsbäume ein Steuersatz von 19 Prozent. Stammt der Baum hingegen aus einer Weihnachtsbaumzucht und wird von einem Landwirt, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat, aus einer Sonderkultur verkauft, wird ein Steuersatz von neun Prozent fällig. Das zeige mehr als deutlich, dass unsere Unternehmen nichts mehr brauchen als bürokratische Entlastungen, so das Fazit der IHK in Bayreuth.
red