Immer mehr Gastronomiebetriebe verlangen "No-Show-Gebühr"

21. Februar 2024 , 18:59 Uhr

In einem Restaurant ist ein Tisch reserviert – aber die Gäste kommen einfach nicht. Für die Wirte bedeutet das ganz oft einen finanziellen Verlust. Einige Betriebe, auch hier in Oberfranken, verhängen seit einiger Zeit Strafzahlungen, wenn angemeldete Gäste nicht erscheinen: die sogenannte „No-Show-Gebühr“. Günther Schreiber vom Schönfelder Hof bei Hollfeld:

„Gerade bei Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, sind plus/minus fünf Personen schon noch im Toleranzbereich. Den Rest muss man natürlich verrechnen. Ich sehe das so: Wenn man beim Maler zehn Eimer Farbe bestellt und dann sagt, dass man doch nur acht braucht, dann muss man die natürlich auch bezahlen. Das ist ja ein Unkostenbeitrag.“

Schreibers Bitte an alle Gäste: Sobald Sie wissen, dass die eine Reservierung nicht wahrnehmen können, bitte kurz im Restaurant anrufen und den Termin wieder stornieren.

mz

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