Im Prozess um eine vermeintliche Corona-Impfnebenwirkung hat heute (14.08.) das Oberlandesgericht Bamberg kein Urteil gefällt. Der Klägerin und den beteiligten Anwälten hat das Gericht einen sogenannten Hinweisbeschluss mitgeteilt. Übersetzt bedeutet das: ein Gutachten ist nötig. Das soll zeigen, ob es sich um einen Impfschaden handelt.
Erst am 11. September sollen beide Parteien Stellung nehmen. Danach setzt das Gericht das Verfahren fort. Das Landgericht Hof hatte bereits im Januar die Klage einer 33-Jährigen wegen einer vermeintlichen Impfnebenwirkung mit Astrazeneca abgewiesen, sie ging in Berufung.
red