Urteil

Kind stirbt nach Schwimmunterricht: Lehrerinnen verurteilt

25. Februar 2025 , 15:28 Uhr

Ein Siebenjähriger überlebt den ersten Schwimmunterricht seiner Schule nicht. Nun fällt das Urteil gegen seine Lehrerin und eine damalige Referendarin.

Nach dem Tod eines Siebenjährigen im Schwimmunterricht sind zwei Pädagoginnen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Konstanz sprach seine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Die 44-jährige Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die heute 28 Jahre alte damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und soll mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen werden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können. 

Schwimmunterricht nicht genug gesichert?

Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. 

Der Tod des Jungen sei durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen möglich gewesen. Aus Sicht des Richters hätten zur Sicherheit Gruppen gebildet werden müssen. Die Pädagoginnen hätten keinen Überblick gehabt über das Geschehen. 

Mindestens eine Minute sei der Junge im Wasser getrieben, bevor ihn die Lehrerin herausgezogen habe. Er wurde noch im Schwimmbad reanimiert, starb aber ein paar Tage später im Krankenhaus. Die Eltern des Jungen waren bei der Urteilsverkündung nicht im Gericht dabei. Sie seien traurig und enttäuscht, sagte der Vater dem Sender RTL. «Wir hoffen für die Zukunft, dass so etwas keinen anderen Eltern passiert.»

Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten die Anwälte der beiden Pädagoginnen Berufung an.

Quelle: dpa

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