Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Hof jetzt einen Teilerfolg am Oberlandesgericht Bamberg erzielt. Sie hat gegen den Hersteller AstraZeneca geklagt. Die Begründung: Sie habe im Anschluss an eine Corona-Impfung mit AstraZeneca eine Thrombose erlitten. Laut Gerichtsurteil muss AstraZeneca jetzt eine umfassende Auskunft über die Nebenwirkungen des Impfstoffs vorlegen. Der Anwalt der Klägerin Volker Löschner:
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Teilurteil, weil die Klägerin im Wesentlichen Recht bekommen hat. Das eröffnet uns die Möglichkeit, im Schadensersatzprogramm ein Gutachten anzufertigen. Das soll unseren Schaden und unsere Argumente bestätigen, dass zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht oder auch ein Risiko-Nutzen-Verhältnis verletzt worden sind.“
Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
red