Streit um Schuldenpaket

Koalitionsausschuss berät über Lösung in Schulden-Streit

14. März 2025 , 18:20 Uhr

Nach dem Bundestag muss auch der Bundesrat der geplanten Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse zustimmen. Die Freien Wähler waren zuletzt auf Distanz gegangen. Nun müssen die Koalitionsspitzen ran.

Im Ringen um die Positionierung der bayerischen Staatsregierung zum milliardenschweren Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur gibt es am Montag eine Sondersitzung des Koalitionsausschusses von CSU und Freien Wählern. Das wurde am Freitag in Koalitionskreisen bestätigt. Zuerst hatte die «Augsburger Allgemeine» darüber berichtet.

In Berlin hatten sich die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grünen nach einem tagelangen Verhandlungsmarathon auf das Paket verständigt, das eine Lockerung der Schuldenbremse vorsieht. Nun gilt es als wahrscheinlich, dass es am kommenden Dienstag im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit geben wird, die für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist. Allerdings muss diese anschließend auch noch im Bundesrat zustande kommen.

Freie Wähler waren bislang auf Distanz

Damit Bayern dort mit Ja stimmen kann, müssen sich die beiden Koalitionspartner CSU und Freie Wähler einig sein. Die CSU, die das Paket mit ausgehandelt hat, ist selbstredend dafür. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger hatte die Zustimmung seiner Partei nach einer Sondersitzung der FW-Landtagsfraktion am Mittwoch in München aber noch offen gelassen. «So, wie derzeit dieses Papier der schwarz-roten künftigen Koalition vorliegt, können wir nicht zustimmen, weil wir damit mehr Gefahr als Chance für die Stabilität unseres Landes sehen», so hatte er den Berliner Zwischenstand am Mittwoch kommentiert – aber erklärt, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

Der am Freitag vorgestellte Berliner Kompromiss sieht nun vor, dass die Schuldenbremse gelockert wird, aber nicht nur für Verteidigungsausgaben, sondern auch für Ausgaben etwa in Cybersicherheit, Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie Nachrichtendienste. Für Investitionen in die Infrastruktur wird ein Sondertopf eingerichtet, der im Grundgesetz von der Schuldenbremse ausgenommen und mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. 100 Milliarden davon gehen an die Länder. Weitere 100 Milliarden werden für Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen. Der Sondertopf soll für zwölf Jahre zur Verfügung stehen.

Ohne die Zustimmung der Freien Wähler müsste sich Bayern im Bundesrat enthalten. Doch jede Grundgesetzänderung braucht auch in der Länderkammer eine Zweidrittelmehrheit – das entspricht 46 expliziten Ja-Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat 69 Stimmen, davon entfallen 6 Stimmen auf Bayern.

Quelle: dpa

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