Die ehemalige Wirtin der Kommunbräu in Kulmbach, hat vor dem Landgericht Bayreuth eine Niederlage einstecken müssen. Ihr Antrag, die Schlüssel zur Gaststätte zurückzubekommen, wurde abgelehnt. Hintergrund des Urteils: Ein Nachbar, dem die Wirtin den Schlüssel überlassen hatte, hat diesen später an die Genossenschaft zurückgegeben. Das Gericht sagt, dass das rechtmäßig war. Die Vertreter der Kommunbräu-Genossenschaft sehen es als „wichtigen Etappensieg“.
Hätten wir den heutigen Tag verloren, die Wiedereröffnungsperspektive wäre nach hinten gerutscht. Jetzt geht es nach vorne.
Der Anwalt der Ex-Wirtin kündigt allerdings Berufung an, was den Rechtsstreit weiter verzögern könnte.
Diese Verhandlung um den Schlüssel jetzt war trotzdem eher ein Nebenaspekt im großen Kommunbräu-Streit. Der Hauptstreitpunkt ist, ob die fristlose Kündigung des Pachtvertrags mit der Wirtin von Seiten der Genossenschaft rechtens war. Und das bleibt ungeklärt. Denn für diesen Prozess steht nach Verschiebungen noch kein neuer Termin fest.
red