Kritik an Urteil im Kinderheim-Prozess: Anwalt tendiert zu Revision

20. März 2024 , 17:07 Uhr

Weil er in ein Wunsiedler Kinderheim eingebrochen ist und dort ein zehnjähriges Mädchen vergewaltigt hat, muss ein 26-Jähriger für siebeneinhalb Jahre in Gefängnis. Das hat das Landgericht Hof heute (20.03.) entschieden. Ein Zwölfjähriger soll das Mädchen anschließend getötet haben. Er hat behauptet, der Angeklagte habe ihn dazu angestiftet. Die Aussagen des Jungen konnten allerdings nicht verwendet werden, sagt das Landgericht. Deswegen gibt es harsche Kritik vom Anwalt des Zwölfjährigen, Michael Hasslacher. Er findet, das Urteil für den Mann sei zu mild ausgefallen:

„Der Sachverständige hat ja ausgeführt, dass die Vernehmungsmethoden so waren, dass nicht Erlebtes berichtet wurde, sondern dass er konstruiert hat und die Fragen so beantwortet hatte, wie er meinte: „Wie komme ich hier am schnellsten wieder raus?“ Das war halt das Riesenproblem. Was mich vor allem gestört hat, ist, dass der aussagepsychologische Gutachter nicht ein Wort mit dem Betroffenen gesprochen hat.“

Hätte das Gericht dem Jungen geglaubt, wäre das Urteil für den Angeklagten viel härter ausgefallen, sagt Hasslacher. Er tendiert dazu, Revision gegen das Urteil einzulegen.

red

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