Das Schöffengericht am Amtsgericht Wunsiedel hat einen Landwirt aus dem Landkreis wegen verschiedener Vergehen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem hat das Gericht dem Mann verboten, je wieder Tiere zu halten oder zu betreuen. Der Mann hat auf seinem Anwesen verschiedene Nutztiere gehalten, darunter eine Rinderherde. Um die hat er sich aber nicht großartig gekümmert. Bei einem Polizeieinsatz haben die Beamten auf dem Gelände mehrere tote, hochgradig abgemagerte Tiere gefunden. So steht es in der Anklageschrift. Darin geht es auch um den Fall eines sehr jungen Rindes. Nachdem das Tier ein Kalb geboren hat, hat es unter andauernden erheblichen Schmerzen gelitten. Einen Tierarzt hat der Landwirt aber nicht geholt. Stattdessen hat er zugelassen, dass seine Hunde dem verletzten Rind immer wieder in den Kopf beißen.
red