Wie erwartet hat die Richterin zum Ende des Verhandlungstages nochmal die Anklageschrift angepasst. Im Wesentlichen aus zwei Gründen. Zum einen sind durch die Vernehmung noch weitere Motive ans Tageslicht gefördert worden. Wut von Leon auf Rebecca, die Angst, dass sie ihn aus der Freundesgruppe verdrängt und das Gefühl, dass er die Kontrolle über seine gesamte Lebenssituation verliert. Außerdem hat die Richterin in der Anklageschrift nochmal den vermuteten Tathergang angepasst. Jetzt geht die Kammer davon aus, dass Leon die Tat spätestens zwei Tage vor der Tat geplant hat. Minuziös, das ist ja schon über die Liste auf seinem Handy mit Details der Tat angedeutet worden. Weiter gehen sie davon aus, dass er dann mit vollen Vorsatz zu Rebeccas Haus gefahren ist, dort geparkt hat, die Schutzkappe seines Messers entfernt hat, dann bei ihr geklingelt hat und als sie ihm unter einem Vorwand aufgemacht hat, wäre er mit dem Messer direkt auf sie losgegangen, während er dabei schwarze Handschuhe trug. Die Kammer geht davon aus, dass das Ende der Tat sehr gezielt und mit voller Absicht passiert ist. Der Vortrag der Richterin endete dann mit dem Hinweis, dass jetzt, durch die neue Gemengelage auch in der Anklageschrift, zusätzlich über eine Sicherungsverwahrung nachgedacht werden muss.
Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme, bei der jemand nach seiner Haftstrafe weiterhin im Gefängnis bleibt, weil er als gefährlich eingestuft wird und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
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red