Die Teil-Legalisierung von Cannabis bringt neue Herausforderungen mit sich. Zum Beispiel dem Umgang damit im Straßenverkehr. Der Grenzwert für THC im Blut liegt bei 3,5 Nanogramm. Ob das der richtige Wert ist, bleibt umstritten. Der ADAC Nordbayern hat deshalb am Samstag zu einer Infoveranstaltung im Landkreis Bamberg eingeladen. Mit dabei der Kulmbacher Polizeichef Peter Hübner in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des ADAC. Er hat einen Wunsch:
„Dass wir mal offen mit der ganzen Diskussion anfangen und dann wirklich mal sagen, was für wissenschaftliche Untersuchungen es gibt. Ich kann 3,5 Nanogramm nicht mit 0,3 oder 0,5 Promille vergleichen – das geht einfach nicht! Weil sich das THC wesentlich anders im Körper vervielfältigt und abgebaut wird, als es jetzt mit Alkohol ist. Und das werden wir die nächsten Jahre noch diskutieren.“
Wer bekifft fährt und erwischt wird, kann mit bis zu 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot bestraft werden. Das erhöht sich bei Wiederholungstätern.
red