Neue Emissions-Vorgaben bei Öfen gelten ab Januar

23. April 2024 , 18:24 Uhr

Wer einen Ofen daheim hat, muss sich ab dem neuen Jahr auf neue Grenzwerte bei den Emissionen einstellen. Ein Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Öfen aus den Jahren 1995 bis 2010 ab Januar nicht mehr betrieben werden dürfen, wenn sie mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 150 Milligramm Feinstaub emittieren. Was passiert, wenn man einen solchen Ofen trotzdem weiterlaufen lässt? Roland Melzner von der Kaminkehrerinnung Oberfranken:

„Wenn der Schornsteinfeger bei der nächsten Feuerstättenschau nach Ablauf der Frist vor Ihrer Tür steht, wird er Sie nochmal freundlich darauf hinweisen, dass Sie Ihre Feuerstätte nicht mehr betreiben dürfen. Und dann haben Sie in der Regel ein halbes Jahr Zeit, um tätig zu werden. Dann haben Sie halt Zeitdruck – jetzt sind Sie noch ganz entspannt. Sie können sich überlegen was Sie tun oder auch lassen. Und dann für Sie die richtige Entscheidung treffen.“

Wer einen Ofen hat, der von der neuen Regelung betroffen ist, hat in der Regel drei Möglichkeiten: Sie können den Ofen nachrüsten, austauschen oder stilllegen lassen. Sollte Ihr Ofen betroffen sein, dann hat Sie Ihr Kaminkehrer aber vermutlich schon darüber informiert, so Melzner.

mz

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