In den Garagen in der Region wird langsam schon ordentlich geschraubt. Bei dem Frühlingswetter beginnt für manche schon die Motorrad-Saison. Wichtig: Ab kommendem Freitag, dem 1. März ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder blau statt bisher schwarz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar. Uwe Dressel, Sprecher des Bezirks Oberfranken Bayreuth im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), informiert, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild verpflichtend ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped, E-Scooter oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als 6 km/h.
Ein neues Schild bzw. eine neue Haftpflichtversicherung, ist ein Jahr gültig und für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug oder als Diebstahlschutz müsste zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Für die sogenannten S-Pedelecs (nicht zu verwechseln mit E‑Bikes), die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr, so Uwe Dressel.
Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen.
Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Dressel. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger später zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“
red