Wenn beide Eltern berufstätig sind, dann können die Kinder tagsüber zur Betreuung entweder in eine Kita oder zu einer Tagespflegeperson. Bisher mussten Kindertagespfleger mindestens 160 Unterrichtsstunden Qualifizierung nachweisen können, um in ihrem Beruf arbeiten zu dürfen. Jetzt hat der Freistaat ein Gesetz verabschiedet, das die Anforderungen an Tagesmütter und -väter neu regelt. Es soll ab September gelten. Die Stadt Bayreuth fürchtet schon jetzt die Konsequenzen dieses neuen Gesetzes.
Es sagt: Kindertagespfleger müssen mindestens 300 Unterrichtsstunden mitgemacht haben, um Kinder betreuen zu dürfen, die jünger als ein Jahr sind. Ansonsten würde der Freistaat Pflegegelder kürzen. Das Problem: Von den 24 Kindertagespflegern in Bayreuth haben nur fünf diese hohe Zahl an Unterrichtsstunden mitgemacht. Sozialreferentin Manuela Brozat hat gestern im Jugendausschuss deutlich gemacht: Die restlichen 19 könnten die fehlenden Stunden zwar rein theoretisch nachholen. Dass das passieren wird ist aber sehr unwahrscheinlich, denn das müssten die Kindertagespfleger zusätzlich zu ihrer täglichen Arbeit leisten. Die Befürchtung der Sozialreferentin: Stattdessen verzichten die Tagespfleger in Zukunft einfach darauf, Kinder unter einem Jahr anzunehmen. Und das würde die ohnehin schon angespannte Situation bei den Betreuungsplätzen in Bayreuth nochmal verschärfen.
mz