US-Justiz

New Yorker Gericht setzt Trump-Strafverkündung nicht aus

09. Januar 2025 , 16:48 Uhr

Trumps Anwälte stemmen sich dagegen, dass kurz vor der Amtseinführung des designierten Präsidenten die Strafe im Schweigegeld-Prozess verkündet wird. Doch die Justiz in New York hält dagegen.

Der designierte US-Präsident Donald Trump hat bei seinen Bemühungen, die Strafmaßverkündung im New Yorker Schweigegeldprozess gegen ihn vor seiner Amtseinführung zu verhindern, einen weiteren Rückschlag einstecken müssen. Das höchste Berufungsgericht im US-Bundesstaat New York lehnte einen entsprechenden Antrag von Trumps Anwälten ab.

Damit folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die argumentiert hatte, der Antrag basiere auf der «völlig unbegründeten» Annahme, dass Trump auch als designierter US-Präsident schon Immunität beanspruchen könne. Zuvor war Trump mit einem Gesuch auf Aussetzung des Strafverfahrens bereits an einem untergeordneten Berufungsgericht gescheitert.

Wie reagiert der Supreme Court?

Auch in einem Eilantrag an den Obersten Gerichtshof der USA hatten Trumps Anwälte die Aussetzung des Strafverfahrens gefordert. Eine Reaktion des Supreme Court wurde noch am Donnerstag erwartet. Die New Yorker Staatsanwaltschaft sprach sich dafür aus, den Eilantrag abzulehnen. 

Die Strafmaßverkündung ist für diesen Freitag angesetzt – zehn Tage vor der erneuten Vereidigung des Republikaners als Präsident. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130.000 US-Dollar Schweigegeld, die Trump an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen ließ – nach Überzeugung des Gerichts mit dem Ziel, sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Geschworene in New York befanden Trump Ende Mai vergangenen Jahres in 34 Anklagepunkten für schuldig. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. 

Unmittelbare Auswirkungen auf Trumps Präsidentschaft dürfte die Strafe nicht haben. Der zuständige Richter hat bereits eine sogenannte «unconditional discharge» («bedingungslose Straffreiheit») in Aussicht gestellt. Diese Form der Verurteilung würde keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen wie eine Haft- oder Geldstrafe nach sich ziehen, aber die juristische Schuld feststellen – gemäß dem Schuldspruch der Geschworenen-Jury.

Quelle: dpa

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