Keinen Führerschein, dafür 1,76 Promille
Untersteinach, Lkr. Kulmbach: Mit 1,76 Promille und ohne Führerschein war am frühen Sonntagmorgen ein 35-Jähriger in der Kulmbacher Straße unterwegs. Gegen1:40 Uhr kontrollierten Beamten der Polizeiinspektion Stadtsteinach einen slowakischen Pkw und stellten bei dem 35-jährigen Fahrer Alkoholgeruch fest. Der Mann beendete den Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von 1,76 Promille. Aus diesem Grund musste der Fahrer die Beamten zur Blutentnahme begleiten. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stelle sich zusätzlich heraus, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Dem 35-jährigen blühen nun Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ferienreiseverordnung nicht beachtet
BAB9 / Marktschorgast, Lkr. Kulmbach: Einen Blick auf die Einhaltung der Ferienreiseverordnung für den Schwerverkehr warfen Beamte der Polizei Stadtsteinach im Laufe des Samstags. Vier Lkw-Fahrer mussten durch die Beamten beanstandet werden, weil sie gegen die Verordnung verstießen und den in der Zeit von 07:00 – 20:00 Uhr an den Samstagen gesperrten Streckenabschnitt der BAB 9 benutzten.
Bierwochenbesuch endete mit einem Überschlag mit dem Fahrrad
Trebgast, Lkr. Kulmbach: Am Freitagabend kam es in der Kulmbacher Straße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem Pkw. Der 48-jährige Radfahrer fuhr gegen 20.10 Uhr von der Bierwoche nach Hause. Dabei schaute er in den naheliegenden Biergarten und geriet auf die Gegenfahrbahn. Zur gleichen Zeit kam eine 29-jährige mit ihrem Kia entgegen. Die junge Frau versuchte noch einen Zusammenstoß zu vermeiden doch dies gelang ihr nicht, sodass der Fahrradfahrer frontal gegen den Pkw fuhr und über die komplette Länge des Pkws schleuderte und danach auf die Straße fiel. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten der Polizei Stadtsteinach jedoch deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 0,96 Promille. Da der 48-jährige mit diesem Alkoholwert einen Unfall mit einem Schaden von rund 3.000 Euro verursachte, musste er die Beamten zur Blutentnahme begleiten. Dem Fahrradfahrer muss sich nun strafrechtlich wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.
red