Ärger mit einem Kundenservice hatten viele schon mal: Hotlines sind nicht erreichbar, auf E-Mails reagiert niemand oder das Servicepersonal kann nicht weiterhelfen. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt jetzt ein paar Tipps, was Sie in so einem Fall machen sollten. Denn grundsätzlich muss ein Kundenservice über eine normale Telefonnummer erreichbar sein, erklärt Katharina Grasl von der Verbraucherzentrale:
„Wenn ich zum Beispiel einen Vertrag widerrufen möchte, der online geschlossen wurde, aber ich es nicht schaffe, jemanden zu erreichen dort und deshalb den Widerruf nicht erklären kann, darf sich das Unternehmen nicht auf die abgelaufene Frist berufen. Wichtig ist aber immer, dass ich die Kontaktversuche genau dokumentiere.“
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale dazu, am Telefon getroffene Vereinbarungen immer auch schriftlich bestätigen zu lassen. Wer niemanden erreicht, kann das Unternehmen auch per Post kontaktieren. Am besten mit Einschreiben.
red