Wie glaubwürdig sind die Aussagen des Jungen, der in einem Wunsiedler Kinderheim seine Mitbewohnerin getötet haben soll? Darum geht es am Mittwoch (28.2.) vor dem Landgericht in Hof. Ein Gutachter soll die Glaubwürdigkeit des Zwölfjährigen beurteilen, lehnt ein persönliches Gespräch mit dem Jungen aber ab. Und auch das Gericht sieht keine Notwendigkeit darin. Der Anwalt des Jungen hat daher einen Antrag auf Befangenheit der Kammer und des Gutachters gestellt.
Der Vertreter der Mutter des getöteten Mädchens, Rechtsanwalt Lutz Rittmann sagt: „Er hat bereits zu einer Verzögerung geführt und es wird wahrscheinlich noch eine weitere Verzögerung geben. Ich bedauere das sehr, denn meine Mandantin ist schon daran interessiert, dass das Verfahren zu einem möglichst baldigen Abschluss kommt. Jeder weitere Tag ist für sie eine Belastung.“
Der Zwölfjährige belastet den Angeklagten mit der Aussage, er habe dazu gedrängt, das Mädchen zu töten. Der wiederum steht wegen Vergewaltigung vor Gericht, nicht aber wegen Beihilfe zur Tötung.
red