Das Urteil im Doppelmord von Mistelbach ist jetzt rechtskräftig. Das teilt das Landgericht Bayreuth mit. Die Anwälte der beiden Verurteilten hatten eine Woche nach Urteilsverkündung Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision jetzt als unbegründet verworfen. Die Jugendkammer hatte die Tochter des getöteten Ärzteehepaares und ihren Freund Ende Januar verurteilt. Die Tochter, Hannah S., hatte wegen Mordes 9 Jahre und 6 Monate bekommen. Felix S. wegen Mordes 13 Jahre und 6 Monate.
tb