Vor dem Hofer Landgericht geht es seit dem Vormittag wieder um den Fall Peggy. Genauer: Um Schmerzensgeld für die Mutter des 2001 zunächst spurlos in Lichtenberg verschwundenen Mädchens. Sie hat gegen einen Mann geklagt, der 2018 erst ausgesagt hatte, dass er Peggys Leiche in einen Wald in Thüringen geschafft hat. Wenig später hat der Mann dieses Geständnis, das er auf Polizeidruck hin abgelegt haben will, widerufen. Es geht in dem Zivilprozess um 75.000 Euro Schmerzensgeld – weil Peggys Mutter über Jahrzehnte im Unklaren über das Schicksal ihrer Tochter war und damit psychisch stark belastet.
Was ist da heute Vormittag im Gerichtssaal besprochen worden?
Es gibt jetzt zwei Fragen, mit dem sich das Gericht jetzt beschäftigt. Zum Einen: Ist das Geständnis von Manuel S, dass er die Leiche von Peggy weggebracht und vergraben hat, verwertbar? Manuel S. und sein Anwalt sagen: Nein. Die Polizei hätte ihn unter Druck gesetzt und man habe ihm den Anwalt verweigert. Doch genau diese Streitfrage muss geklärt werden, bevor die zweite große Frage beantwortet werden kann. Nämlich, inwieweit wurde das Leid der Mutter dadurch vergrößert, dass sie so lange nicht wusste, dass ihre Tochter tot ist. Ihre Anwältin sagt, wäre Manuel S. früher mit der Wahrheit rausgerückt, hätte Peggys Mutter früher trauern und auch früher abschließen können.
Um diese beiden Fragen des Gerichts zu klären, müssen möglicherweise noch Beweismittel durchgeschaut werden, das aufgezeichnete Geständnis von Manuel S. vor dem Landgericht Bayreuth angeschaut und ein Gutachter hinzugerufen werden. Eine Entscheidung gab es beim Gerichtstermin am Donnerstag (18.4.) noch nicht. Die will das Landgericht Hof am 22. Mai verkünden.
mso/sir