Neues Urteil für einen Mann aus dem Fichtelgebirge, der sich sexuell an Kindern vergangen hat. Im Landgericht Bayreuth war heute (20.8.) der Revisionsprozess um den schweren sexuellen Missbrauch an vier Mädchen zwischen elf und 14 Jahren. Die Tat an sich wurde dabei nicht infrage gestellt, es ging lediglich um die Höhe der Strafe – und die ist jetzt geringer ausgefallen.
Fünf Jahren Haft lautet das neue Urteil. Das sind drei Monate weniger als im ersten Prozess. Eigentlich wollte der Angeklagte noch weniger erreichen. Mit der Begründung, er könne kaum Kontakt zu seiner schwer kranken und behinderten Ehefrau haben und er habe Angst, dass sie bald sterbe. Das war für das Gericht aber nicht der Hauptgrund für die Strafverschiebung, sondern, dass er zwei der vier Mädchen einen Täter-Opfer-Ausgleich bezahlt hat. Außerdem war er geständig, hat sich entschuldigt und hatte keine Vorstrafen.
Grund für die Revision: Der Bundesgerichtshof hat das erste Urteil aufgehoben, weil nicht berücksichtigt worden sei, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hatte. Ein Rechtefehler, der überprüft werden muss. Die eigentliche Tat wurde aber nie angezweifelt.
sir