Solaranlagen auf dem Markgräflichen Opernhaus? Geht das? Das steht jetzt in einem fertigen Rahmenplan zur Nutzung von Solarenergie für denkmalgeschützte Ensembles in Bayreuth. Was steckt dahinter? Vor etwa einem Jahr hat die Stadt in Auftrag gegeben, dass ein Planungsbüro mal ermitteln soll, ob und wie auf die insgesamt sieben denkmalgeschützten Bauensembles in Bayreuth Photovoltaikanlagen gebaut werden können. Seitdem hat es unter anderem auch zwei Runde Tische mit allen möglichen Beteiligten gegeben. Jetzt ist die gesamte Auswertung fertig, öffentlich einsehbar. Das Markgräfliche Opernhaus und zum Beispiel das Neue Schloss sind da zwar ausgenommen, aber zum Beispiel für weite Teile des historischen Stadtkerns und auch den Ensembles in St. Georgen, der Lisztstraße und der Bismarckstraßen gibt es jetzt Richtlinien und ausgearbeitete Möglichkeiten für Solaranlagen, damit das mit dem Denkmalschutz vereinbar ist.
Die gesamte Mitteilung der Stadt Bayreuth:
Mitte Juni vergangenen Jahres hatte der Bauausschuss die Verwaltung mit der Erstellung eines Rahmenplans zur denkmalverträglichen Steuerung der Solarenergienutzung im Bereich der denkmalgeschützten Ensembles beauftragt. Mit Blick auf diese sensiblen Bereiche sollte geprüft werden, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung regenerativer Energie ermöglicht werden kann. Mit der Erstellung des Rahmenplans wurde das Büro Reicher Haase Assoziierte GmbH beauftragt. Gefördert wurde die Planerstellung von der Regierung von Oberfranken.
Im weiteren Prozess fanden neben einer Beteiligung der Öffentlichkeit zwei sogenannte „Runde Tische“ statt, bei denen Verantwortliche der Stadtverwaltung, der Bayerischen Schlösser- und Gärtenverwaltung, von ICOMOS, dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD), dem Staatlichen Bauamt sowie der Stadtheimatpfleger zusammenkamen. Die Ergebnisse der Analyse und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen wurden fachlich abgestimmt. Anfang April hat nun der Bauausschuss die „Rahmenplanung Solaranlagen für Denkmal-Ensembles in Bayreuth“ als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.
Mit der nun vorliegenden Rahmenplanung, veröffentlicht auf der Homepage der Stadt unter https://www.bayreuth.de/rathaus-buergerservice/planen-bauen/rahmenplanung/solaranlagen-denkmal-ensembles/, liegen für die sieben Denkmal-Ensembles und ihre einzelnen räumlichen Teilbereiche Leitlinien zur Gestaltung von Solaranlagen vor. Diese Gestaltungsanforderungen differieren in Abhängigkeit von denkmalrechtlicher Wertigkeit, Sichtbarkeit und möglicher negativer Beeinträchtigungen für den öffentlichen Raum. Sie ermöglichen einen denkmalverträglichen Ausbau von Solaranlagen in den Denkmal-Ensembles der Stadt Bayreuth.
Die Rahmenplanung stellt sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Genehmigungsbehörde eine transparente, fachlich validierte und nachvollziehbare Beurteilungsgrundlage dar, so dass sachgerechte Entscheidungen bei den Einzelgenehmigungen möglich werden.
bea