Nach dem Insolvenzantrag der Bayreuth Tigers beim Amtsgericht ist das Oberliga-Spiel am Sonntag (28.1.) abgesagt. Ob es zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, ist indes noch unklar. Auch, was den Spielbetrieb der Tigers insgesamt anbelangt. In den Durchführungsbestimmungen des DEB heißt es:
„Clubs, über deren Vermögen während der laufenden Saison oder vor Beginn der kommenden Saison das Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz) eröffnet wird, scheiden mit Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens (maßgebend ist der Tag des Amtsgerichtsbeschlusses) aus dem laufenden Spielbetrieb aus und können sich für die kommende Saison nur für einen Spielbetrieb des LEV/EHV, dem sie zugehörig sind, bewerben. Solche Clubs stehen als vorzeitiger Absteiger fest und werden in der Abschlusstabelle auf den letzten Tabellenplatz gesetzt. Den Clubs, bei denen durch das sofortige Ausscheiden Spiele entfallen, ist Schadensersatz zu leisten. “
mso