Sportförderung: Anträge einreichen!

21. Februar 2024 , 08:54 Uhr

Vereine, die noch einen Sportförderantrag einreichen möchten, sollten sich damit nicht mehr allzu lange Zeit lassen. Das Bayreuther Rathaus weist darauf hin, dass die Anträge spätenstens bis zum 1. März, also Freitag kommender Woche – dem städtischen Sportamt vorliegen müssen. Das betrifft sowohl die Sportförderung beziehungsweise Vereinpauschale für das laufende Jahr vom Bayerischen Innenministerium, als auch die Sportförderung der Stadt.

Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen (digitaler Ausdruck/Kopie) eingereicht werden. Gefördert werden ausschließlich Lizenzen, die im Förderjahr 2024 gültig sind. Vereine, die im Jahr 2023 einen Energiekostenzuschuss beantragt und gewährt bekommen haben, müssen bis spätestens 30. April dieses Jahres durch Vorlage entsprechender Unterlagen (zum Beispiel eine Jahresrechnung) nachweisen, dass der Zuschuss gerechtfertigt war. Erfolgt dieser Nachweis durch den Verein nicht, so wird der 2023 ausgezahlte Zuschuss mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.

Für Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes gerne zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Anträge können die Vereine auch im Internet auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de aufrufen.

mso

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