Der Sommer ist die Zeit der Gartenarbeiten. Wer in einem bebauten Innenbereich, also einem zusammenhängenden Ortsteil, in Bayreuth wohnt, darf Gartenabfälle aber nicht einfach selbst verbrennen. Darauf weist das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth hin. Außerhalb von zusammenhängenden Ortsteilen ist das Verbrennen von Gartenabfällen auf dem eigenen Grundstück zwischen 6 und 18 Uhr erlaubt. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Zum Beispiel sind Feuer bei starkem Wind verboten. Auch darf das Feuer nicht auf umliegende Gegenstände übergreifen und die Feuerstelle muss spätestens bei Einbruch der Dunkelheit gelöscht sein.
Auch empfiehlt die Stadt, selbst entzündete Feuer mindestens einen Tag vorher beim Umweltamt anzumelden. Wer Pflanzenabfälle im Wald oder in weniger als 100 Metern Entfernung entzünden möchte, braucht dafür eine Genehmigung.
mz