Die von der Staatsregierung beschlossene Regelung zum kostenlosen Parken von E-Autos stößt bei bayerischen Städten auf Ablehnung. Die Gemeinden beklagen Eingriffe in ihre kommunale Selbstverwaltung und befürchten zum Teil Umsatzeinbußen bei den Parkgebühren.
Vom Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München heißt es etwa, sie bedauerten, dass den Kommunen damit der Gestaltungsspielraum für die unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen Örtlichkeiten genommen werde. Der Vorstoß widerspreche zudem dem Münchner Grundprinzip der Nachfragesteuerung durch Entgelt. Da es in München bereits eine Regelung zum kostenfreien Parken für E-Autos gebe, rechne man weniger mit einer steuernden Wirkung als mit Mitnahmeeffekten.
Die Stadt Augsburg geht laut einem Sprecher von zusätzlichem Verwaltungsaufwand und ungeplanten Ausfällen bei den kommunalen Einnahmen aus. Aus Sicht der Stadt Bayreuth ist es bedauerlich, dass es keinen finanziellen Ausgleich für Einnahmeverluste der Kommunen geben soll. Ähnliche Kritik gibt es auch aus Regensburg und Ansbach.
Der bayerische Städtetag hatte sich bereits zuvor klar gegen die Maßnahme gestellt. «Eine bayernweite Vorgabe hilft hier nicht, sondern nimmt den Kommunen Gestaltungsspielraum», sagte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer der dpa.
Auf Zustimmung stößt die Regelung dagegen in Würzburg. Der Impuls der Staatsregierung, die E-Mobilität zu fördern, decke sich mit den ambitionierten Klimazielen der Stadt, teilte eine Sprecherin mit.
Die neue Regelung sieht vor, dass E-Autos, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenautos ab dem 1. April 2025 in ganz Bayern bis zu drei Stunden kostenlos auf eigentlich gebührenpflichtigen Stellflächen parken dürfen. Die Maßnahme ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Die Kommunen können sie nicht außer Kraft setzen – einen finanziellen Ausgleich soll es nicht geben.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einer unbürokratischen und pragmatischen Lösung, um E-Fahrzeuge gerade in Ballungsräumen attraktiver zu machen. Die Staatsregierung erhoffe sich einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und weniger Fahrzeuglärm.
Wie die Regelung in der Praxis genau umgesetzt wird, ist bislang unklar. Die Kommunen verweisen darauf, dass ihnen die konkrete Verordnung noch nicht vorliegt.
Laut Minister Herrmann reicht es etwa aus, bei seinem E-Fahrzeug eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Es sei auch denkbar, dass Kommunen ihre Parkautomaten entsprechend umstellten, sodass Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos ein kostenloses Ticket für bis zu drei Stunden ziehen können. Park-Apps könnten zudem etwa ein Zusatzfeld anbieten, damit für E-Autos die ersten drei Stunden Parken kostenlos seien.
Zugleich betonte Herrmann, dass die Kostenbefreiung nur für öffentliche Parkflächen gelte. Diese seien etwa am blauen P-Zeichen erkennbar. Supermarktparkplätze gehörten in der Regel nicht dazu. Die vor Ort festgelegte Höchstparkdauer könne zudem auch weniger als drei Stunden betragen und werde durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt.
Ob Kommunen so einfach erkennen können, ob es sich bei einem Fahrzeug wirklich um eines handelt, das von der Regelung umfasst ist, ist zumindest fraglich. Am einfachsten wäre dies über den Zusatz E am Ende des Kennzeichens möglich. Alle von der Regelung betroffenen Fahrzeuge können ein solches Kennzeichen erhalten, wie der ADAC erklärt. Doch längst nicht alle dieser Fahrzeuge haben auch den E-Zusatz auf dem Nummernschild. Ein solches muss extra beantragt werden. Wer das nicht tut, erhält ein normales Kennzeichen ohne den E-Zusatz.
Quelle: dpa