Start der Bayreuther Festspiele – das ist zu beachten

24. Juli 2023 , 12:16 Uhr

Für die Zeit der Bayreuther Festspiele weisen das Polizeipräsidium Oberfranken und die Stadt Bayreuth auf die bis zum 28.08.2023 geltenden Sicherheits- und Verkehrsregelungen hin.

Verkehrsrechtliche Maßnahmen

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee und die Straße „Festspielhügel“ werden zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn bis ca. eine Stunde nach Vorstellungsende  vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße bzw. die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße An der Bürgerreuth. Besuchern, die über die A 9 – Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen.

An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von neu 10,– € pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „C“ werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt.

Auf Parkplatz „B“ stehen drei mobile Wechselstrom-Ladesäulen mit insgesamt sechs Ladeplätzen für E-Fahrzeuge zur Verfügung. Der Zugang ist über folgende Alternativen möglich:

Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis werden auf dem Parkplatz „A“ bzw. am 25.07.2023 auf Parkplatz „B“ gesonderte,  kostenfreie Parkplätze ausgewiesen.

Ein Taxistandplatz wird wie in den vergangenen Jahren im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Als besonderen Service – erstmalig in diesem Jahr – können Mietwagen mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth sowie für Taxen insbesondere mobilitätsbeeinträchtige  Fahrgäste mit Anfahrt über die Tannhäuserstraße und die Straße „An der Bürgerreuth“ direkt in den Sperrbereich am Festspielhügel bringen bzw. diese nach der Aufführung dort abzuholen. Die Abfahrt erfolgt ausschließlich über die Siegfried-Wagner-Allee. Die Regelung wird allerdings am 25.07.2023 ausgesetzt.

Insbesondere am Premierentag, 25.07.2023 sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und An der Bürgerreuth umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen seit 16.07.2023 für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten; unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.

Personenkontrollen durch die Polizei

Neben Zutrittskontrollen zum Festspielhaus durch einen von der Festspiele GmbH beauftragten Sicherheitsdienst, müssen Gäste, die sich rund um das Festspielhaus aufhalten, mit polizeilichen Personenkontrollen rechnen. Um diese Kontrollen zu vereinfachen und ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, empfiehlt die oberfränkische Polizei ein amtliches Identitätspapier mitzuführen.

Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.

red

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