Im Streit um Gutachten zum geplanten Brauhausbau in Oberobsang zeichnet sich eine Entscheidung ab. Ernst König, vorsitzender Richter am Bayreuther Verwaltungsgericht, hat am Nachmittag gesagt, er zweifle an einem Erfolg der Nachbarklage gegen die Emmissiongutachten. Aus baurechtlicher Sicht erkenne er keine Anzeichen für Rechtswidrigkeit. Die Einhaltung emmissionsrechtlicher Grenzwerte sieht er als sichergestellt. Zu Diskussionen hat bei der Gerichtsverhandlung die Frage nach der Geruchsbelästigung durch die Brauerei geführt. Mehrere Anwohner haben gegen die Stadt Bayreuth geklagt, nachdem sie das Bauvorhaben genehmigt hatte. Ein abschließendes Urteil steht noch aus.
mso