Tod im Kinderheim: Gericht muss sich mit weiteren Beweisanträgen befassen

06. März 2024 , 10:30 Uhr

Vor der Jugendkammer des Landgerichts in Hof werden im Fall des toten Mädchens in einem Wunsiedler Kinderheim am Mittwoch (6.3.) die Plädoyers erwartet. Bevor die Staatsanwaltschaft damit hatte anfangen können, hat der Anwalt des zwölfjährigen Jungen, der das Mädchen getötet haben soll, noch einige Beweisanträge gestellt. Unter anderem, dass ein weiterer Gutachter die Aussage des Jungen noch einmal prüft. Außerdem möchte der Anwalt, dass das Gericht das kinderpornografische Material auf dem Handy des Angeklagten, der das Mädchen vergewaltigt haben soll, genauer untersucht. Die Beweisaufnahme ist seit Montag (4.3.) geschlossen. Mit den Anträgen hat der Vertreter des Zwölfjährigen den Prozess erneut gebremst.

red

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